Das Baden im See sowie die Benutzung aller

Attraktionen im Strandbad geschieht auf eigene Verantwortung

 

 

Selbstverantwortung der Badegäste

Die Überwachung der Benützer des Strandbades Lungern konzentriert sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten. Das mit der üblichen und scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt der Schwimmer oder die für ihn zuständige Obhutsperson selber.
Jeder Badegast ist gehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist.
Er hat die Anlage des Strandbades so zu nutzen, dass er sich selber, aber auch andere Benutzer nicht in Gefahr bringt.

 

Badiaufsicht 

Grundsätzlich gilt: Nur geübte Schwimmer gehören in den See. "Sicherheitshilfen" für Streckenschwimmer im See sind erlaubt. Es ist Vorsicht gegenüber anderen Seebenutzer geboten.
Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen der dauernden Überwachung Erwachsener. Die Erziehungs-berechtigten haben daher Sorge zu tragen, dass solche Kinder das Strandbad nur in Begleitung und unter ständiger Beobachtung respektive Aufsicht Erwachsener besuchen.
Den Begleitpersonen von Kindern, die nicht schwimmen können, obliegt die Aufsicht über ihre Schützlinge.